Finanzierung

  • Kosten werden auf Anordnung einer Ärztin / eines Arztes von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen

  • Falls eine entsprechende Verordnung besteht, werden Kosten von IV (SVA) übernommen

  • Durch Überweisung von schulpsychologischen Diensten

  • Selbstzahler